Das neue Heizungsgesetz
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Kunden bezüglich des neuen Heizungsgesetz und wir sehen immer wieder, wie viele Irrtümer es hier gibt. So wird oft angenommen, man müsse die Heizung zwanghaft austauschen. Das stimmt so nicht! Zunächst einmal muss man wissen, dass das Gesetz in erster Linie Zentralheizungen betrifft. Einzelöfen sind von der Pflicht des Austauschs, vor allem bei geringerer Leistung, oft ausgenommen. Das ist wichtig zu wissen, denn viele ältere, preiswerte Häuser weisen noch einzelne Holz- oder Ölöfen auf. Sie müssen also keine Sorge haben. Selbst wenn ein Ölofen, der nicht zur zentralen Versorgung des Hauses dient, älter als 30 Jahre ist, kann dieser weiter betrieben werden. Aber auch Zentralheizungen mit Heizkessel müssen nicht immer erneuert werden. So sind zum Beispiel Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel von der Wechselpflicht ausgenommen.
Fazit: Es gibt viele Ausnahmen und Regelungen. Vertrauen Sie nicht einfach auf die Aussagen von „Spezialisten“. Auch ein Mitarbeiter einer bekannten deutschen Bank machte unseren Kunden gegenüber falsche Aussagen und erzeugte so Panik beim Kaufinteressenten. Informieren Sie sich beim Schornsteinfeger oder Ihrer Heizungsbau-Fachfirma.
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Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
